Immobilien - Informationen 
Allgemeine Hinweise für Zwangsversteigerungen 
  
 
   Vorher informieren   

Um böse Überraschungen zu vermeiden sollte man sich umfassend informieren und auf die Zwangsversteigerung vorbereiten. Hilfreich kann sein bei ein oder zwei Terminen erst mal nur zuschauen rät Winfried Aufterbeck vom Ratinger Verlag für Wirtschaftsinformationen Argetra

B
ei Gericht liegt das von einem neutralen Sachverständigen erstellte Wertgutachten, das über Bauzustand, Lage und Anschlüsse an öffentliche Versorgungsnetze informiert.
Wichtig darüber hinaus ist vor allem der Blick in den Grundbuchauszug, der in der Versteigerungsakte beim zuständigen Gericht mit enthalten ist. Hieraus erfährt man ob die Nutzung uneingeschränkt möglich ist, oder ob andere Lasten wie beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht übernommen werden müssen. Wenn möglich sollte eine eingehende Innenbesichtigung der Immobilie stattfinden, möglichst in Begleitung eines Baufachmannes. 

"Beim Amtsgericht bekommt der Anleger mehr Informationen als bei jedem Makler", so Aufterbeck. Bei den Nebenkosten entfallen Maklerprovision und Notargebühren. 
Wer sich gründlich informiert für den hält sich das Risiko in Grenzen,
Die Besichtigung, das Wissen um Verkehrswert und Schuldenbelastung sind hierbei wichtige Eckpfeiler denn Garantie, Gewährleistung oder Rücktritt, z.B. wegen Baumängeln, gebe es nicht.
(www.immowelt.de)
 

 

   
Mitbringen

Zum Versteigerungstermin mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis, eine Bietsicherheit in Höhe von 10% des festgesetzten Verkehrswertes der Immobilie, entweder in bar oder in Form eines von  Bundes- oder Landeszentralbank ausgestellten bzw. bestätigten Schecks . Der Nachweis der Sicherheitsleistung ist auch möglich durch einen im Inland zahlbaren Verrechnungsscheck eines zugelassenen Kreditinstitutes (Bank/ Sparkasse), durch Bankbürgschaft mit der Verpflichtung, im Inland zu erfüllen, oder der Hinterlegung des Bargeldes beim Amtsgericht vor Versteigerungstermin.

Wenn im Auftrag für eine nicht anwesende Person geboten werden soll
benötigen sie eine notariell beglaubigte Bietvollmacht, wenn für eine Firma Gebote abgegeben werden sollen:
einen aktuellen, beglaubigten Handelsregisterauszug.
 

 
 

   
Ablauf

... eines Versteigerungstermins

  • Zunächst  werden die anwesenden Beteiligten festgestellt; 
    die erfolgten Forderungsanmeldungen pp. werden bekannt gemacht.
  • Das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen werden festgesetzt.
  • Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten.
  • Die Gebote werden mündlich abgegeben. Es können auch Bietgemeinschaften (wie z.B. ein Ehepaar) bieten.

Beim ersten Versteigerungstermin wird das Objekt zu 7/10 des Verkehrswertes angeboten. Im zweiten Versteigerungstermin ist das Mindestgebot 5/10 des Verkehrswertes. 
D.h.: Wenn im 1. Termin 70% des Verkehrswertes nicht erreicht werden, kann der Gläubiger den Zuschlag versagen und einen neuen Termin beantragen.  50% des Verkehrswertes müssen in diesem 1. Termin mindestens erzielt werden, da sonst das Eigentum nicht übertragen werden darf, das Gericht muss den Zuschlag versagen.

Beim 2. Termin gelten diese Grenzen dann nicht mehr, wenn im Ersttermin Anträge gem. § 85 a ZVG (5/10-Grenze) und/oder § 74 a ZVG (7/10-Grenze) gestellt wurden

 
 

   
Kosten


Erst ca. 6 Wochen nach der Versteigerung fällt die Zahlung beim sogenannten Verteilungstermin an.
Als Meistbietender haben Sie zu entrichten:

  1. Ihr Meistgebot, ggf. abzüglich der bereits gezahlten Bietsicherheit
  2. 4% Zinsen auf ihr Meistgebot für ca. 6 Wochen
  3. die Gerichtskosten für den Zuschlagbeschluß 
    (Verfahrenskosten 0,5% bis 0,6% des Steigpreises)
  4. Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5% Ihres Meistgebots
  5. Gebühr für die Eintragung der geänderten Eigentumsverhältnisse im Grundbuch
  6. Ggf. die Abträge für von Ihnen übernommene Grundpfandrechte
 
 
  

   
Quellen:
www.hanmark.de
www.versteigerungskalender.de
www.immowelt.de

Seitenanfang