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Immobilien
- Informationen
Allgemeine
Hinweise für Zwangsversteigerungen
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Vorher
informieren
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Um böse Überraschungen zu vermeiden
sollte man sich umfassend informieren und auf die
Zwangsversteigerung vorbereiten. Hilfreich kann sein bei ein oder
zwei Terminen erst mal nur zuschauen rät Winfried Aufterbeck vom
Ratinger Verlag für Wirtschaftsinformationen Argetra
Bei Gericht liegt das von einem neutralen Sachverständigen
erstellte Wertgutachten, das über Bauzustand, Lage und Anschlüsse
an öffentliche Versorgungsnetze informiert.
Wichtig darüber hinaus ist vor allem der Blick in den
Grundbuchauszug, der in der Versteigerungsakte beim zuständigen
Gericht mit enthalten ist. Hieraus erfährt man ob die Nutzung
uneingeschränkt möglich ist, oder ob andere Lasten wie
beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht übernommen werden
müssen. Wenn möglich sollte eine eingehende
Innenbesichtigung der Immobilie stattfinden, möglichst in
Begleitung eines Baufachmannes.
"Beim Amtsgericht bekommt der Anleger mehr Informationen als
bei jedem Makler", so Aufterbeck. Bei den Nebenkosten entfallen
Maklerprovision und Notargebühren.
Wer sich gründlich informiert für den hält sich das Risiko in
Grenzen,
Die Besichtigung, das Wissen um Verkehrswert und Schuldenbelastung
sind hierbei wichtige Eckpfeiler denn Garantie, Gewährleistung oder
Rücktritt, z.B. wegen Baumängeln, gebe es nicht. (www.immowelt.de)

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Mitbringen
Zum Versteigerungstermin mitzubringen
sind ein gültiger Personalausweis,
eine Bietsicherheit in Höhe von 10% des
festgesetzten Verkehrswertes der Immobilie, entweder in bar oder in Form eines von
Bundes- oder Landeszentralbank ausgestellten bzw.
bestätigten Schecks . Der Nachweis der
Sicherheitsleistung ist auch möglich durch
einen im Inland zahlbaren Verrechnungsscheck eines zugelassenen
Kreditinstitutes (Bank/ Sparkasse),
durch Bankbürgschaft mit der Verpflichtung, im Inland zu erfüllen,
oder der
Hinterlegung des Bargeldes beim Amtsgericht vor Versteigerungstermin.
Wenn im Auftrag für eine nicht anwesende Person geboten werden soll
benötigen sie eine notariell beglaubigte Bietvollmacht, wenn für eine Firma Gebote abgegeben werden
sollen:
einen aktuellen, beglaubigten Handelsregisterauszug.

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Ablauf
... eines
Versteigerungstermins
- Zunächst werden die anwesenden Beteiligten
festgestellt;
die erfolgten Forderungsanmeldungen pp. werden bekannt gemacht.
- Das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen werden
festgesetzt.
Die Bietzeit
dauert mindestens 30 Minuten.
Die Gebote werden mündlich abgegeben. Es können auch
Bietgemeinschaften (wie z.B. ein Ehepaar) bieten.
Beim
ersten Versteigerungstermin wird das Objekt zu 7/10 des
Verkehrswertes angeboten. Im zweiten Versteigerungstermin ist das
Mindestgebot 5/10 des Verkehrswertes.
D.h.: Wenn im 1. Termin 70% des Verkehrswertes nicht
erreicht werden,
kann der Gläubiger den Zuschlag versagen und einen neuen Termin beantragen.
50% des
Verkehrswertes müssen in diesem 1. Termin mindestens erzielt werden, da sonst das Eigentum
nicht
übertragen werden darf, das Gericht muss den Zuschlag versagen.
Beim
2. Termin gelten
diese Grenzen dann nicht mehr, wenn im Ersttermin Anträge gem. §
85 a ZVG (5/10-Grenze) und/oder § 74 a ZVG (7/10-Grenze) gestellt
wurden
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Kosten
Erst ca. 6 Wochen nach der Versteigerung fällt die Zahlung beim sogenannten Verteilungstermin
an.
Als Meistbietender haben Sie zu entrichten:
- Ihr Meistgebot, ggf. abzüglich der bereits gezahlten
Bietsicherheit
- 4% Zinsen auf ihr Meistgebot für ca. 6 Wochen
- die Gerichtskosten für den Zuschlagbeschluß
(Verfahrenskosten 0,5% bis 0,6% des Steigpreises)
- Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5% Ihres Meistgebots
- Gebühr für die Eintragung der geänderten
Eigentumsverhältnisse im Grundbuch
- Ggf. die Abträge für von Ihnen übernommene Grundpfandrechte
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Quellen:
www.hanmark.de
www.versteigerungskalender.de
www.immowelt.de
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